Winterdienst: Sicherheit und Mobilität bei Eis und Schnee
Vom 01.11. bis 31.03. übernehmen wir die gesetzliche Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt.
Zuverlässigkeit, wenn es darauf ankommt
Wenn der Winter einbricht, entstehen für Immobilienbesitzer besondere Pflichten. Unser Winterdienst in Gladbeck und ganz NRW sorgt dafür, dass Ihre Gehwege, Parkplätze und Zufahrten auch bei extremen Wetterlagen sicher begehbar und befahrbar bleiben. Wir übernehmen die volle Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht.
Schnee und Glatteis halten sich nicht an Geschäftszeiten. Deshalb ist unser Team in den Wintermonaten in ständiger Bereitschaft. Durch moderne Wetter-Informationssysteme reagieren wir proaktiv: Wir sind oft schon vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt oder die erste Frostschicht zur Gefahr wird.
Moderner Fuhrpark für jede Fläche
Vom wendigen Kleintraktor für schmale Gehwege bis zum leistungsstarken Räumfahrzeug für große Gewerbeparkplätze – wir verfügen über das passende Equipment für jede Anforderung.
Dabei achten wir auf einen verantwortungsbewussten Einsatz von Streumitteln, um die Umwelt und die Pfoten von Haustieren so wenig wie möglich zu belasten. Welches Streugut zulässig ist, richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Leistungsumfang
Unsere Leistungen im Bereich Winterdienst
- SchneeräumungMechanische und manuelle Räumung von Gehwegen, Hofeinfahrten, Parkflächen und Treppenanlagen.
- StreuserviceFachgerechtes Ausbringen von Streugut (Splitt oder Salz gemäß kommunaler Satzung, wenn behördlich zugelassen) zur Vermeidung von Glättebildung.
- BereitschaftsdienstÜberwachung der Wetterlage rund um die Uhr und garantierte Einsatzbereitschaft, auch an Sonn- und Feiertagen.
- Entfernung des StreugutsNach der Frostperiode kehren wir das ausgebrachte Streumaterial fachgerecht auf und entsorgen es.
- HaftungsübernahmeMit der Beauftragung übertragen Sie die gesetzliche Räum- und Streupflicht rechtssicher auf uns.
Suchen Sie eine individuelle Lösung? Gerne stellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Servicepaket zusammen, das exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Sprechen Sie uns an.
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Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos und erstellen Ihnen anschließend ein transparentes Angebot mit klarem Leistungsverzeichnis.
FAQ
Häufige Fragen zur Winterdienst
Wann läuft die Wintersaison?
Unsere Winterdienstsaison läuft vom 1. November bis zum 31. März. In dieser Zeit sind wir wetterabhängig rund um die Uhr einsatzbereit.
Übernehmen Sie wirklich die Haftung?
Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Räum- und Streupflicht vertraglich auf uns. Damit sind Sie als Eigentümer im vereinbarten Umfang aus der persönlichen Verantwortung.
Wann wird geräumt?
Wir richten uns nach der kommunalen Satzung. Üblich ist die Räumung werktags ab etwa 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr, bei anhaltendem Schneefall auch wiederholt.
Ist Streusalz erlaubt?
Das regelt die jeweilige kommunale Satzung. Vielerorts ist Salz auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt – wir setzen dann abstumpfende Mittel wie Splitt ein.
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